Termine, die sich selbst verwalten
Buchen, verschieben und absagen läuft online. Die Warteliste rückt automatisch nach, Erinnerungen gehen von selbst raus. Das Telefon wird spürbar ruhiger.
In Pflegediensten und Praxen geht ein erheblicher Teil des Tages für Koordination drauf: Termine, Absagen, Touren, Dokumentation, Rückrufe. Ein Teil davon lässt sich abgeben.
Wenn ich mit Pflegediensten und Praxen spreche, geht es fast nie um die eigentliche Arbeit am Menschen. Es geht um alles drumherum: die Tour, die morgens umgeplant werden muss, weil jemand krank ist. Die Absage um sieben Uhr, die niemand mitbekommt. Die Dokumentation, die abends nachgeholt wird. Das Telefon, das nicht aufhört.
Das ist keine Kleinigkeit. Wenn eine Fachkraft täglich eine Stunde mit Koordination verbringt, sind das über ein Jahr rund 220 Stunden – bei genau der Personengruppe, die am schwersten zu finden ist.
Gleichzeitig ist dieser Bereich der heikelste, in dem ich arbeite. Es geht um Gesundheitsdaten, und die stehen unter besonderem Schutz. Deshalb sage ich hier nichts pauschal zu, sondern kläre den konkreten Fall, bevor irgendetwas gebaut wird.
Die Stellen, die am häufigsten genannt werden.
Nicht die Pflege, nicht die Behandlung, nicht die fachliche Entscheidung. Sondern die Koordination drumherum.
Buchen, verschieben und absagen läuft online. Die Warteliste rückt automatisch nach, Erinnerungen gehen von selbst raus. Das Telefon wird spürbar ruhiger.
Das System schlägt eine Reihenfolge vor, die Fahrzeiten und Qualifikationen berücksichtigt. Sie entscheiden – aber Sie fangen nicht bei null an.
Erfassen, während es passiert, statt abends aus dem Gedächtnis. Wenige Klicks, vorbereitete Bausteine, kein Freitext-Roman.
Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt, und in Praxen kommt die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB dazu. Das ist kein Formalismus, den man nachträglich erledigt – es bestimmt, wie ein System überhaupt gebaut werden darf.
Was ich zusage: Hosting in der EU, Zugriff nur für die Personen, die ihn fachlich brauchen, ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, und dass Sie jederzeit an Ihre Daten kommen.
Was ich nicht zusage: dass jede Idee in dieser Branche umsetzbar ist. Manches ist rechtlich schwierig oder unverhältnismäßig aufwendig. Wenn das bei Ihrem Vorhaben der Fall ist, sage ich es im Erstgespräch – und nicht, nachdem Sie ein Angebot unterschrieben haben.
Für Praxen gilt zusätzlich: Alles, was an das Praxisverwaltungssystem heranreicht, wird vorab mit Ihnen und dem jeweiligen Hersteller geklärt. Da gehe ich keine Umwege.
Das hängt vom konkreten Aufbau ab und ist die erste Frage, die wir klären – vor jedem Angebot. Vieles lässt sich so bauen, dass gar keine Gesundheitsdaten verarbeitet werden, etwa reine Terminkoordination. Wo doch, gelten Art. 9 DSGVO und in Praxen zusätzlich die Schweigepflicht.
Nein. Ein PVS ist zertifiziert und tief in Abrechnungsprozesse eingebunden – das rühre ich nicht an. Sinnvoll ist meist eine Ergänzung an den Stellen, die das PVS nicht abdeckt, etwa Terminkoordination oder wiederkehrende Auskünfte.
Nein, und das wäre auch das falsche Ziel. Wer anrufen will, ruft weiter an. Der Punkt ist, dass diejenigen, die lieber online buchen, das tun können – und dadurch das Telefon für die frei wird, die es brauchen.
Erstgespräch und Analyse sind kostenlos. Danach bekommen Sie ein Angebot mit festem Umfang. Falls sich der Aufwand in Ihrem Fall nicht rechnet, sage ich das nach der Analyse deutlich.
Die Umstellung erfolgt schrittweise und parallel zum bestehenden Ablauf, nicht als Stichtagswechsel. Erst wenn ein Teil zuverlässig läuft, wird der alte Weg abgeschaltet.
Mehr Antworten auf der FAQ-Seite.
30 Minuten, kostenlos, unverbindlich. Danach wissen Sie, ob sich etwas lohnt – und wenn nicht, sage ich das auch.